Designs

Designs und europäisch noch immer genannt: Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Sie interessieren sich dafür, zweidimensionale oder dreidimensionale ästhetische Formschöpfungen schützen zu lassen? Genauer gesagt, ein Schutzrecht für die Neuheit und Eigenart von Farben, Konturen, Linien, Gestalt, Oberflächenstrukturen, der Werkstoffe selbst oder der Verzierungen von Erscheinungsformen eines Erzeugnisses zu erhalten? Vielleicht handelt es sich auch um ein komplexes Erzeugnis, das aus mehreren Einzelkomponenten besteht oder Ihr Anliegen betrifft die Verpackung oder Ausstattung des Erzeugnisses?

Von der Erlangung, Verteidigung, Vernichtung bis zur Durchsetzung von entsprechenden Schutzrechten. Von eingetragenen Designs und Geschmacksmustern bis zu nicht-eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bis zur der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes des Designrechts (international: des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts).

Auch bei Verletzungssachen, also falls Ihnen eine angebliche Schutzrechtsverletzung vorgeworfen wurde oder falls Sie Ihre Schutzrechte Dritten gegenüber durchsetzen wollen, werden wir zusammen mit Ihnen eine ganzheitliche Analyse Ihres Anliegens erstellen, um die für Sie bestmögliche Strategie zu erarbeiten. Mögliche Szenarien betreffen beispielsweise Berechtigungsanfragen, Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten. Wir stehen Ihnen in allen Belangen zur Seite.